Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Aequor Ton – Stand: Jänner 2024

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Aequor Ton (im Folgenden „Auftragnehmer“) und dem Kunden (im Folgenden „Auftraggeber“) für alle Lieferungen und Leistungen, insbesondere im Bereich der Fertigung von Keramikprodukten, der Ausführung von Sonderanfertigungen und der Erbringung von Dienstleistungen.

§ 1 Geltungsbereich

  1. Die AGB gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, sofern keine abweichenden schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Auftraggebers werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch die tatsächliche Erbringung der Leistung zustande.
  2. Muster, Abbildungen, Maße und Gewichte in unseren Unterlagen sind nur annähernd maßgeblich, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Handelsübliche oder technisch bedingte Abweichungen, insbesondere im Hinblick auf Farbgebung und Glasurstruktur bei Keramik, gelten als vertragsgemäß.
  3. Sonderanfertigungen bedürfen einer detaillierten Spezifikation (Zeichnung, Tonart, Glasurtyp). Nachträgliche Änderungen auf Wunsch des Auftraggebers sind gesondert zu vergüten.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Die vereinbarten Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, ab Werk (Wien) und beinhalten die gesetzliche Umsatzsteuer. Kosten für Verpackung, Fracht und Versicherung werden gesondert berechnet.
  2. Für Sonderanfertigungen ist eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes bei Auftragserteilung fällig. Der Restbetrag ist bei Lieferung oder Abholung ohne Abzug zahlbar.
  3. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen.
  4. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Auftraggebers oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen, es sei denn, die Forderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

§ 4 Lieferzeit und Gefahrübergang

  1. Liefertermine oder -fristen sind unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich und schriftlich als verbindlich vereinbart.
  2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Auftragnehmers verlassen hat.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung Eigentum von Aequor Ton.

§ 6 Gewährleistung und Haftung

  1. Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers setzen voraus, dass dieser die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel untersucht und diese innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich anzeigt.
  2. Mängel, die aufgrund der natürlichen Beschaffenheit des Materials (Keramik, Ungleichmäßigkeiten in Farbe/Textur) oder des manuellen Herstellungsprozesses entstehen, sind von der Gewährleistung ausgenommen, sofern sie die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich einschränken.
  3. Die Haftung des Auftragnehmers für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, sofern keine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) vorliegt.

§ 7 Datenschutz und Gerichtsstand

  1. Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers zweckgebunden und gemäß den gesetzlichen Bestimmungen (siehe auch unsere Datenschutzerklärung).
  2. Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Wien, Österreich. Es gilt das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stilisierter Keramik-Stempel von Aequor Ton, der Handwerksqualität symbolisiert.